Wie hoch ist die jährliche Abschreibung Ihres Wirtschaftsguts? Unser AfA-Rechner erstellt Ihren vollständigen Abschreibungsplan – linear, degressiv oder im direkten Vergleich.
↓ Jetzt Abschreibung berechnen| Jahr | AfA-Betrag | Kumulierte AfA | Restbuchwert |
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Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist das steuerliche Verfahren, mit dem die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts über dessen Nutzungsdauer verteilt werden. Der jährliche AfA-Betrag mindert als Betriebsausgabe oder Werbungskosten den steuerpflichtigen Gewinn – und damit Ihre Steuerlast.
Die Rechtsgrundlage bildet § 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Abschreibungsfähig sind bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Fahrzeuge und IT-Ausstattung sowie unbewegliche Wirtschaftsgüter wie Gebäude. Die Nutzungsdauern sind in den amtlichen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums festgelegt.
Grundsätzlich wird linear abgeschrieben: Die Kosten werden gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch die degressive Abschreibung möglich, bei der in den ersten Jahren höhere Beträge abgeschrieben werden. Darüber hinaus gibt es für bestimmte Wirtschaftsgüter Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 EStG.
Geben Sie die Anschaffungskosten (brutto oder netto) und die Nutzungsdauer ein – entweder aus der Schnellauswahl oder manuell gemäß AfA-Tabelle. Wählen Sie den Anschaffungszeitpunkt für die monatsanteilige Berechnung.
Entscheiden Sie sich für lineare AfA, degressive AfA oder den direkten Vergleich beider Methoden. Bei degressiver AfA berechnet der Rechner automatisch den optimalen Wechselzeitpunkt zur linearen Methode.
Sie erhalten sofort einen vollständigen Abschreibungsplan mit jährlichen AfA-Beträgen, kumulierter Abschreibung und Restbuchwerten – inkl. Restbuchwert-Chart und PDF-Export für Ihren Steuerberater.
Je nach Wirtschaftsgut und Situation stehen Ihnen verschiedene Abschreibungsmethoden zur Verfügung. Unser Rechner unterstützt die wichtigsten Varianten.
Gleichmäßige Verteilung der Anschaffungskosten über die gesamte Nutzungsdauer. Standardmethode für alle beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgüter. Im Anschaffungsjahr monatsanteilige Berechnung.
Höhere Abschreibungen in den Anfangsjahren – max. 25 % bzw. das 2,5-fache des linearen Satzes. Durch das Wachstumschancengesetz aktuell für bewegliche Wirtschaftsgüter verfügbar. Wechsel zur linearen Methode jederzeit möglich.
Zusätzlich zur regulären AfA können bis zu 40 % der (ggf. um den IAB geminderten) Anschaffungskosten im Investitionsjahr oder den vier Folgejahren als Sonderabschreibung geltend gemacht werden. Insbesondere für PV-Direktinvestments relevant.
Für vermietete Immobilien gelten feste AfA-Sätze: 2 % (Bj. 1925–2022), 2,5 % (Bj. vor 1925) oder 3 % (Bj. ab 2023). Bei Denkmalimmobilien gelten erhöhte Sätze für Sanierungskosten (§ 7i/§ 7h EStG).
Je nach Wirtschaftsgut und Investitionsart gibt es über die reguläre AfA hinaus weitere Abschreibungsmöglichkeiten. Nutzen Sie unsere spezialisierten Rechner für Ihre individuelle Situation.
Berechnen Sie die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG – bis zu 40 % der Anschaffungskosten zusätzlich zur regulären AfA absetzen.
Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG – bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten vorab steuerlich geltend machen.
Erhöhte Abschreibung für denkmalgeschützte Immobilien – Sanierungskosten mit bis zu 9 % p. a. steuerlich absetzen (§ 7i EStG).
Gebäude-AfA für Vermietungsimmobilien – inkl. Baujahr-Staffelung, Kaufpreisaufteilung und Grundstücksanteil.
Der AfA-Rechner basiert auf den aktuellen Regelungen des Einkommensteuergesetzes und berücksichtigt die durch das Wachstumschancengesetz eingeführten Änderungen.
Berechnung nach den gesetzlichen Vorschriften zur Absetzung für Abnutzung
Nutzungsdauern basierend auf den amtlichen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums
Automatische Berechnung des optimalen Zeitpunkts für den Wechsel von degressiver zu linearer AfA
Die AfA bezeichnet die planmäßige Abschreibung von Wirtschaftsgütern über deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Sie verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Betriebsausgabe oder Werbungskosten auf die Jahre der Nutzung und mindert so den steuerpflichtigen Gewinn. Rechtsgrundlage ist § 7 EStG.
Bei der linearen AfA wird jedes Jahr der gleiche Betrag abgeschrieben (Anschaffungskosten / Nutzungsdauer). Bei der degressiven AfA wird ein fester Prozentsatz auf den jeweiligen Restbuchwert angewendet – die Beträge sind anfangs höher und sinken dann jährlich. Die Gesamtabschreibung ist über die Nutzungsdauer identisch, nur die zeitliche Verteilung unterscheidet sich.
Die degressive AfA lohnt sich, wenn Sie Ihre Steuerlast in den ersten Jahren nach der Anschaffung möglichst stark senken möchten – etwa bei hohem Einkommen, zur Liquiditätsplanung oder um Investitionskosten schneller steuerlich geltend zu machen. Durch den optimalen Wechsel zur linearen AfA wird das Wirtschaftsgut dennoch vollständig über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
Die degressive AfA ist durch das Wachstumschancengesetz aktuell für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens verfügbar, die nach dem 31.03.2024 angeschafft oder hergestellt wurden. Der maximale Satz beträgt 25 % bzw. das 2,5-fache des linearen AfA-Satzes – es gilt der niedrigere Wert. Für Gebäude gelten gesonderte Regelungen zur degressiven Gebäude-AfA.
Zusätzlich zur regulären AfA können im Investitionsjahr und den vier Folgejahren bis zu 40 % der (ggf. um den IAB geminderten) Anschaffungskosten als Sonderabschreibung geltend gemacht werden. Voraussetzung: Der Betriebsgewinn im Vorjahr lag bei max. 200.000 €, und das Wirtschaftsgut wird zu mind. 90 % betrieblich genutzt.
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800 € netto können als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sofort im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden (§ 6 Abs. 2 EStG). Alternativ können Wirtschaftsgüter zwischen 250 € und 1.000 € netto in einem Sammelposten zusammengefasst und über 5 Jahre abgeschrieben werden.
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist in den amtlichen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums festgelegt. Es gibt eine allgemeine AfA-Tabelle sowie branchenspezifische Tabellen. Unser Rechner bietet eine Schnellauswahl gängiger Wirtschaftsgüter. Bei abweichender tatsächlicher Nutzungsdauer muss diese dem Finanzamt gegenüber glaubhaft gemacht werden.
Im Anschaffungsjahr wird die AfA zeitanteilig (pro rata temporis) berechnet. Es zählt jeder angefangene Monat als voller Monat. Wird ein Wirtschaftsgut z. B. im Juli angeschafft, steht im ersten Jahr eine AfA für 6/12 des Jahresbetrags zu. Der verbleibende Rest wird im letzten Jahr der Nutzungsdauer nachgeholt.
Die amtlichen Nutzungsdauern des BMF für über 500 Wirtschaftsgüter – von A wie Aufzugsanlage bis Z wie Zahnärztlicher Behandlungsstuhl.
Zur AfA-Tabelle →Seit dem Wachstumschancengesetz wieder verfügbar: Alles zur degressiven AfA, Voraussetzungen und dem optimalen Wechselzeitpunkt.
Ratgeber lesen →Abschreibungssätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien, Baujahr-Staffelung (2 %, 2,5 %, 3 %), Kaufpreisaufteilung und Sonderfälle.
Ratgeber lesen →
Ohana Invest ist Ihr spezialisierter Partner für Photovoltaik-Direktinvestments und Batteriespeicher-Investments. Gegründet von Thomas Haberl und Roland Kufner, verbinden wir langjährige Erfahrung in Unternehmensführung und Kapitalanlageberatung mit einer klaren Mission: nachhaltige, steueroptimierte Investitionen zugänglich machen.
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Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Steuer-, Finanz- oder Rechtsberatung. Für die konkrete Umsetzung empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater. Trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Stand: Februar 2026.
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