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Abschreibung berechnen – Ihr AfA-Plan in Sekunden

Wie hoch ist die jährliche Abschreibung Ihres Wirtschaftsguts? Unser AfA-Rechner erstellt Ihren vollständigen Abschreibungsplan – linear, degressiv oder im direkten Vergleich.

↓ Jetzt Abschreibung berechnen
Lineare & degressive AfA nach § 7 EStG
Inkl. optimalem Wechselzeitpunkt
Kostenlos, ohne Registrierung
AfA-Rechner
Absetzung für Abnutzung nach § 7 EStG – lineare und degressive Abschreibung berechnen
Berechnen Sie die jährliche Abschreibung (AfA) Ihres Wirtschaftsguts – wahlweise linear, degressiv oder im direkten Vergleich. Der Rechner erstellt einen vollständigen Abschreibungsplan mit Restbuchwerten und zeigt bei degressiver AfA den optimalen Wechselzeitpunkt zur linearen Methode.
Bitte geben Sie die Anschaffungskosten ein.
Die AfA wird stets auf den Nettobetrag berechnet
Jahre
Bitte geben Sie eine Nutzungsdauer ein.
Lt. AfA-Tabelle des BMF oder aus der Auswahl oben
%
×
Aktuell gelten max. 25 % bzw. das 2,5-fache des linearen Satzes (§ 7 Abs. 2 EStG, Wachstumschancengesetz). Der Rechner wählt automatisch den niedrigeren Wert. Bei degressiver AfA wird zum optimalen Zeitpunkt auf die lineare Methode gewechselt.
Jährliche Abschreibung (volles Jahr)
AfA-Satz (linear)
Nutzungsdauer
Netto-AK (AfA-Basis)
Vorteil degressiv (Jahr 1)
Abschreibungsplan – Lineare AfA
JahrAfA-BetragKumulierte AfARestbuchwert
Restbuchwert-Verlauf
Lineare AfA
Hinweis: Diese Berechnung dient ausschließlich der unverbindlichen Orientierung. Die AfA wird gemäß § 7 EStG auf Basis der eingegebenen Nutzungsdauer berechnet. Die tatsächliche Abschreibung hängt von der Art des Wirtschaftsguts, der betrieblichen Nutzung und weiteren individuellen Faktoren ab. Dieses Ergebnis ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
Grundlagen

Was ist die AfA (Absetzung für Abnutzung)?

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist das steuerliche Verfahren, mit dem die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts über dessen Nutzungsdauer verteilt werden. Der jährliche AfA-Betrag mindert als Betriebsausgabe oder Werbungskosten den steuerpflichtigen Gewinn – und damit Ihre Steuerlast.

Die Rechtsgrundlage bildet § 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Abschreibungsfähig sind bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Fahrzeuge und IT-Ausstattung sowie unbewegliche Wirtschaftsgüter wie Gebäude. Die Nutzungsdauern sind in den amtlichen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums festgelegt.

Grundsätzlich wird linear abgeschrieben: Die Kosten werden gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch die degressive Abschreibung möglich, bei der in den ersten Jahren höhere Beträge abgeschrieben werden. Darüber hinaus gibt es für bestimmte Wirtschaftsgüter Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 EStG.

AfA auf einen Blick

Rechtsgrundlage§ 7 EStG
Lineare AfAGleichmäßig, § 7 Abs. 1
Degressive AfAMax. 25 %, § 7 Abs. 2
Gebäude-AfA2–3 %, § 7 Abs. 4
Sonder-AfABis zu 40 %, § 7g Abs. 5
GWG-GrenzeSofort bis 800 € netto
NutzungsdauerLt. BMF AfA-Tabellen
Anleitung

So funktioniert der AfA-Rechner

1

Wirtschaftsgut eingeben

Geben Sie die Anschaffungskosten (brutto oder netto) und die Nutzungsdauer ein – entweder aus der Schnellauswahl oder manuell gemäß AfA-Tabelle. Wählen Sie den Anschaffungszeitpunkt für die monatsanteilige Berechnung.

2

Methode wählen

Entscheiden Sie sich für lineare AfA, degressive AfA oder den direkten Vergleich beider Methoden. Bei degressiver AfA berechnet der Rechner automatisch den optimalen Wechselzeitpunkt zur linearen Methode.

3

Plan erhalten

Sie erhalten sofort einen vollständigen Abschreibungsplan mit jährlichen AfA-Beträgen, kumulierter Abschreibung und Restbuchwerten – inkl. Restbuchwert-Chart und PDF-Export für Ihren Steuerberater.

Abschreibungsmethoden

Lineare, degressive und Sonder-AfA im Überblick

Je nach Wirtschaftsgut und Situation stehen Ihnen verschiedene Abschreibungsmethoden zur Verfügung. Unser Rechner unterstützt die wichtigsten Varianten.

📏

Lineare AfA (§ 7 Abs. 1 EStG)

Gleichmäßige Verteilung der Anschaffungskosten über die gesamte Nutzungsdauer. Standardmethode für alle beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgüter. Im Anschaffungsjahr monatsanteilige Berechnung.

📉

Degressive AfA (§ 7 Abs. 2 EStG)

Höhere Abschreibungen in den Anfangsjahren – max. 25 % bzw. das 2,5-fache des linearen Satzes. Durch das Wachstumschancengesetz aktuell für bewegliche Wirtschaftsgüter verfügbar. Wechsel zur linearen Methode jederzeit möglich.

Sonder-AfA (§ 7g Abs. 5 EStG)

Zusätzlich zur regulären AfA können bis zu 40 % der (ggf. um den IAB geminderten) Anschaffungskosten im Investitionsjahr oder den vier Folgejahren als Sonderabschreibung geltend gemacht werden. Insbesondere für PV-Direktinvestments relevant.

🏛️

Gebäude-AfA (§ 7 Abs. 4 EStG)

Für vermietete Immobilien gelten feste AfA-Sätze: 2 % (Bj. 1925–2022), 2,5 % (Bj. vor 1925) oder 3 % (Bj. ab 2023). Bei Denkmalimmobilien gelten erhöhte Sätze für Sanierungskosten (§ 7i/§ 7h EStG).

Spezialfälle

Spezielle Abschreibungen – weiterführende Rechner

Je nach Wirtschaftsgut und Investitionsart gibt es über die reguläre AfA hinaus weitere Abschreibungsmöglichkeiten. Nutzen Sie unsere spezialisierten Rechner für Ihre individuelle Situation.

Qualität

Präzise Berechnung auf gesetzlicher Grundlage

Der AfA-Rechner basiert auf den aktuellen Regelungen des Einkommensteuergesetzes und berücksichtigt die durch das Wachstumschancengesetz eingeführten Änderungen.

§

§ 7 EStG

Berechnung nach den gesetzlichen Vorschriften zur Absetzung für Abnutzung

📊

BMF AfA-Tabellen

Nutzungsdauern basierend auf den amtlichen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums

🔄

Optimaler Wechsel

Automatische Berechnung des optimalen Zeitpunkts für den Wechsel von degressiver zu linearer AfA

FAQ

Häufige Fragen zur Abschreibung

Die AfA bezeichnet die planmäßige Abschreibung von Wirtschaftsgütern über deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Sie verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Betriebsausgabe oder Werbungskosten auf die Jahre der Nutzung und mindert so den steuerpflichtigen Gewinn. Rechtsgrundlage ist § 7 EStG.

Bei der linearen AfA wird jedes Jahr der gleiche Betrag abgeschrieben (Anschaffungskosten / Nutzungsdauer). Bei der degressiven AfA wird ein fester Prozentsatz auf den jeweiligen Restbuchwert angewendet – die Beträge sind anfangs höher und sinken dann jährlich. Die Gesamtabschreibung ist über die Nutzungsdauer identisch, nur die zeitliche Verteilung unterscheidet sich.

Die degressive AfA lohnt sich, wenn Sie Ihre Steuerlast in den ersten Jahren nach der Anschaffung möglichst stark senken möchten – etwa bei hohem Einkommen, zur Liquiditätsplanung oder um Investitionskosten schneller steuerlich geltend zu machen. Durch den optimalen Wechsel zur linearen AfA wird das Wirtschaftsgut dennoch vollständig über die Nutzungsdauer abgeschrieben.

Die degressive AfA ist durch das Wachstumschancengesetz aktuell für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens verfügbar, die nach dem 31.03.2024 angeschafft oder hergestellt wurden. Der maximale Satz beträgt 25 % bzw. das 2,5-fache des linearen AfA-Satzes – es gilt der niedrigere Wert. Für Gebäude gelten gesonderte Regelungen zur degressiven Gebäude-AfA.

Zusätzlich zur regulären AfA können im Investitionsjahr und den vier Folgejahren bis zu 40 % der (ggf. um den IAB geminderten) Anschaffungskosten als Sonderabschreibung geltend gemacht werden. Voraussetzung: Der Betriebsgewinn im Vorjahr lag bei max. 200.000 €, und das Wirtschaftsgut wird zu mind. 90 % betrieblich genutzt.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800 € netto können als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sofort im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden (§ 6 Abs. 2 EStG). Alternativ können Wirtschaftsgüter zwischen 250 € und 1.000 € netto in einem Sammelposten zusammengefasst und über 5 Jahre abgeschrieben werden.

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist in den amtlichen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums festgelegt. Es gibt eine allgemeine AfA-Tabelle sowie branchenspezifische Tabellen. Unser Rechner bietet eine Schnellauswahl gängiger Wirtschaftsgüter. Bei abweichender tatsächlicher Nutzungsdauer muss diese dem Finanzamt gegenüber glaubhaft gemacht werden.

Im Anschaffungsjahr wird die AfA zeitanteilig (pro rata temporis) berechnet. Es zählt jeder angefangene Monat als voller Monat. Wird ein Wirtschaftsgut z. B. im Juli angeschafft, steht im ersten Jahr eine AfA für 6/12 des Jahresbetrags zu. Der verbleibende Rest wird im letzten Jahr der Nutzungsdauer nachgeholt.

Nachschlagewerk

Ratgeber rund um die Abschreibung

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AfA-Tabelle

Die amtlichen Nutzungsdauern des BMF für über 500 Wirtschaftsgüter – von A wie Aufzugsanlage bis Z wie Zahnärztlicher Behandlungsstuhl.

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Degressive Abschreibung

Seit dem Wachstumschancengesetz wieder verfügbar: Alles zur degressiven AfA, Voraussetzungen und dem optimalen Wechselzeitpunkt.

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Gebäude-AfA

Abschreibungssätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien, Baujahr-Staffelung (2 %, 2,5 %, 3 %), Kaufpreisaufteilung und Sonderfälle.

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Steuer-, Finanz- oder Rechtsberatung. Für die konkrete Umsetzung empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater. Trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Stand: Februar 2026.

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