Der Firmenwagen ist eines der häufigsten Wirtschaftsgüter in der betrieblichen Praxis – und steuerlich entsprechend gut geregelt. Die Nutzungsdauer beträgt laut AfA-Tabelle 6 Jahre, der AfA-Satz somit 16,67 % linear. Doch die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten gehen weit über die reine Abschreibung hinaus.

Abschreibungsmethoden

Lineare AfA

Standardmethode: 6 Jahre Nutzungsdauer, 16,67 % p. a., gleichmäßige Verteilung. Pro-rata-temporis im An- und Abschaffungsjahr. Berechnung im AfA-Rechner.

Degressive AfA

Seit dem Wachstumschancengesetz für Neufahrzeuge (Erstzulassung nach 31.03.2024) wieder möglich: 25 % auf den Restbuchwert. Höhere Abschreibung in den Anfangsjahren, optimaler Wechsel zu linear nach 3–4 Jahren. Details im Ratgeber degressive AfA.

Sonderabschreibung und IAB

Firmenwagen können zusätzlich mit der Sonder-AfA nach § 7g Abs. 5 (bis 40 % in den ersten 5 Jahren) und dem IAB (50 % vorab) steueroptimiert werden – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind (Gewinngrenze 200.000 €, mindestens 90 % betriebliche Nutzung). Gerade die 90-%-Grenze ist bei Firmenwagen kritisch: Eine nennenswerter Privatanteil kann den Anspruch gefährden.

Privatnutzung und Versteuerung

1-%-Regelung

Der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung wird monatlich mit 1 % des Bruttolistenpreises (UVP bei Erstzulassung inkl. Sonderausstattung) angesetzt. Für Fahrten Wohnung–Arbeitsstätte kommen 0,03 % des Listenpreises je Entfernungskilometer hinzu.

Fahrtenbuch

Alternative zur 1-%-Regelung: Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch weist den tatsächlichen Privatanteil nach. Lohnt sich insbesondere bei hohem Listenpreis und geringer Privatnutzung oder bei Gebrauchtwagen mit niedrigen laufenden Kosten.

Elektro-Firmenwagen: Sonderregelungen

Für reine Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride (Mindestreichweite 80 km elektrisch) gelten reduzierte Versteuerungssätze. Bei einem Bruttolistenpreis bis 70.000 € wird nur 0,25 % (statt 1 %) als monatlicher geldwerter Vorteil angesetzt. Darüber hinaus bis 0,5 %. Die AfA-Nutzungsdauer beträgt auch bei E-Autos 6 Jahre, die degressive AfA ist anwendbar.

Berechnen Sie die Firmenwagen-AfA direkt im AfA-Rechner (Nutzungsdauer: 6 Jahre).

FAQ

Häufige Fragen

6 Jahre laut AfA-Tabelle. AfA-Satz linear: 16,67 %. Degressive AfA (25 %) seit Wachstumschancengesetz für Neufahrzeuge möglich.

Nur mit IAB (50 % vorab) + Sonder-AfA (40 % im 1. Jahr) auf die Restbasis. Voraussetzung: mind. 90 % betriebliche Nutzung – bei Firmenwagen oft problematisch.

0,25 % des Bruttolistenpreises pro Monat bei Listenpreis bis 70.000 €. Darüber 0,5 %. Die AfA-Nutzungsdauer bleibt bei 6 Jahren.

Geschätzte Restnutzungsdauer. Faustformel: Gesamtnutzungsdauer (6 J.) minus Alter, mindestens aber 2–3 Jahre. Degressive AfA ist bei Gebrauchtwagen nicht zulässig.

Weiterführend

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