Die degressive Abschreibung ist nach mehrjähriger Pause zurück: Seit dem Wachstumschancengesetz vom März 2024 dürfen Unternehmen bewegliche Wirtschaftsgüter wieder degressiv abschreiben. Der Vorteil liegt in höheren Abschreibungsbeträgen in den ersten Jahren nach der Anschaffung – und damit in einer schnelleren steuerlichen Entlastung. Dieser Ratgeber erklärt Mechanik, Voraussetzungen und die strategischen Abwägungen für die Praxis.

Was bedeutet „degressiv abschreiben"?

Bei der degressiven Abschreibung wird nicht – wie bei der linearen Methode – jedes Jahr ein gleichbleibender Betrag abgeschrieben. Stattdessen wird ein fester Prozentsatz auf den jeweiligen Restbuchwert angewendet. Da der Restbuchwert jedes Jahr sinkt, sinkt auch der Abschreibungsbetrag. Die Abschreibung ist anfangs hoch und fällt dann progressiv.

In der Fachsprache heißt diese Methode „geometrisch-degressive Abschreibung" (im Gegensatz zur arithmetisch-degressiven, die in Deutschland nicht zulässig ist). Ein Wirtschaftsgut wird auf diese Weise nie vollständig auf 0 € abgeschrieben – weshalb ein Wechsel zur linearen Methode zwingend nötig ist, um die vollen Anschaffungskosten steuerlich geltend zu machen.

Gesetzliche Grundlage: § 7 Abs. 2 EStG

Die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter ist in § 7 Abs. 2 EStG geregelt. Nach einer wechselvollen Geschichte – die Methode war zwischen 2011 und 2019 vollständig abgeschafft, dann temporär für Corona-Investitionen reaktiviert und erneut ausgelaufen – hat der Gesetzgeber sie durch das Wachstumschancengesetz (in Kraft seit 28.03.2024) wieder dauerhaft verankert:

ZeitraumRegelungMaximalsatz
Bis 31.12.2007Degressive AfA allgemein zulässig30 % / max. 3× linear
2008 – 2009Konjunkturpaket: vorübergehend erhöht25 % / max. 2,5× linear
2011 – 2019Vollständig abgeschafft
2020 – 2022Corona-Reaktivierung (2. Corona-StHG)25 % / max. 2,5× linear
2023 – 31.03.2024Erneut ausgelaufen
Ab 01.04.2024Wachstumschancengesetz: neu eingeführt25 % / max. 2,5× linear

Die aktuelle Regelung gilt für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.03.2024 angeschafft oder hergestellt werden. Durch das Steuerfortentwicklungsgesetz ist die degressive AfA bis mindestens zum 31.12.2028 nutzbar.

Voraussetzungen

Die degressive AfA steht nicht für alle Wirtschaftsgüter offen. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

VoraussetzungDetails
Art des WirtschaftsgutsBeweglich, abnutzbar, Anlagevermögen
AnschaffungszeitpunktNach dem 31.03.2024 angeschafft oder hergestellt
ZustandNeu (bei Erstanschaffung, nicht gebraucht)
Keine GebäudeFür Gebäude gilt ggf. § 7 Abs. 5a (eigene Regelung)

Neuzustand: Anders als bei der Sonderabschreibung (§ 7g Abs. 5), die seit 2020 auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter gilt, ist die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG nur für fabrikneue Wirtschaftsgüter zulässig. Ein gebrauchter Firmenwagen kann also nicht degressiv abgeschrieben werden.

Berechnung: So funktioniert die degressive AfA

Der degressive AfA-Satz ergibt sich aus zwei Grenzen – es gilt immer der niedrigere Wert:

GrenzeFormel
Absoluter DeckelMaximal 25 %
Relativer DeckelMaximal 2,5 × linearer AfA-Satz

Der lineare AfA-Satz berechnet sich als 100 % ÷ Nutzungsdauer. Bei einer Nutzungsdauer von 6 Jahren ergibt sich ein linearer Satz von 16,67 %, das 2,5-fache beträgt 41,67 %. Da 25 % niedriger ist als 41,67 %, gilt der Deckel von 25 %. Bei einer Nutzungsdauer von 20 Jahren hingegen beträgt der lineare Satz 5 %, das 2,5-fache ist 12,5 % – hier greift der relative Deckel, und der degressive Satz beträgt 12,5 %.

Rechenbeispiel: Firmenwagen für 60.000 €

Ein neuer Firmenwagen wird im Januar 2026 für 60.000 € netto angeschafft. Nutzungsdauer: 6 Jahre. Der effektive degressive Satz beträgt 25 % (da 25 % < 2,5 × 16,67 %).

JahrRestbuchwert (Anfang)Degressive AfA (25 %)Restbuchwert (Ende)
202660.000 €15.000 €45.000 €
202745.000 €11.250 €33.750 €
202833.750 €8.438 €25.313 €
2029 → Wechsel zu linear25.313 €8.438 €16.875 €
203016.875 €8.438 €8.438 €
20318.438 €8.438 €0 €

Im Jahr 2029 wäre die degressive AfA (25 % × 25.313 € = 6.328 €) erstmals niedriger als die lineare Rest-AfA (25.313 € ÷ 3 verbleibende Jahre = 8.438 €). An diesem Punkt lohnt sich der Wechsel zur linearen Methode, um die verbleibenden Anschaffungskosten gleichmäßig aufzuteilen.

Der optimale Wechselzeitpunkt

Da die degressive Methode den Restbuchwert nie auf Null bringt, ist ein Wechsel zur linearen AfA zwingend erforderlich, um das Wirtschaftsgut vollständig abzuschreiben. Der Wechsel ist jederzeit möglich (aber nur einmal, nicht umgekehrt). Der optimale Zeitpunkt ist genau dann, wenn die lineare Rest-AfA erstmals die degressive AfA übersteigt.

Die Formel lautet: Wechsel, sobald Restbuchwert ÷ verbleibende Nutzungsjahre ≥ degressiver Satz × Restbuchwert. Vereinfacht: Wechsel, sobald 1 ÷ verbleibende Jahre ≥ degressiver Satz.

Unser AfA-Rechner berechnet den optimalen Wechselzeitpunkt automatisch – wählen Sie dazu die Methode „Degressiv" oder „Vergleich".

Wann lohnt sich die degressive AfA?

Die degressive Methode ist vorteilhaft, wenn Sie die Steuerlast in den Anfangsjahren gezielt senken wollen. Typische Situationen sind hohe Gewinne in den ersten Jahren nach einer Investition (z. B. nach Geschäftsausbau), Liquiditätsplanung bei kapitalintensiven Anschaffungen und gezielte Steuerplanung in Kombination mit anderen Instrumenten.

Die Gesamtabschreibung über die Nutzungsdauer ist bei beiden Methoden identisch – es wird ausschließlich die zeitliche Verteilung verschoben. Der wirtschaftliche Vorteil liegt im Zeitwert des Geldes: Eine Steuerersparnis heute ist mehr wert als die gleiche Ersparnis in fünf Jahren.

Wann lohnt sie sich nicht?

In manchen Situationen kann die lineare AfA vorteilhafter sein – insbesondere wenn Sie in den Anfangsjahren niedrige Gewinne oder Verluste erwarten (die degressive AfA erzeugt dann ggf. nicht verwertbare Verluste), wenn das Wirtschaftsgut gebraucht angeschafft wird (dann ist die degressive AfA nicht zulässig), oder wenn die Nutzungsdauer sehr lang ist (dann ist der effektive degressive Satz durch den 2,5-fachen Deckel nur geringfügig höher als der lineare Satz).

Kombination mit Sonderabschreibung und IAB

Die degressive AfA lässt sich grundsätzlich mit der Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG kombinieren. In der Praxis ist die Kombination allerdings komplex: Die Sonderabschreibung mindert den Restbuchwert, auf den die degressive AfA in den Folgejahren berechnet wird. Ob die Kombination vorteilhafter ist als degressive AfA allein oder lineare AfA + Sonder-AfA, hängt von Nutzungsdauer, Einkommenssituation und Investitionshöhe ab.

Auch der Investitionsabzugsbetrag (IAB) kann mit der degressiven AfA kombiniert werden. Die IAB-Herabsetzung reduziert die Anschaffungskosten und damit die Basis für die degressive AfA. Details zur Sonder-AfA berechnen Sie mit dem Sonder-AfA-Rechner, den IAB mit dem IAB-Rechner.

Degressive Gebäude-AfA – ein eigenes Thema

Parallel zur degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter hat der Gesetzgeber auch eine degressive Gebäude-AfA nach § 7 Abs. 5a EStG eingeführt. Diese gilt für Wohngebäude mit Baubeginn nach dem 30.09.2023 und vor dem 01.10.2029 und beträgt 5 % pro Jahr (degressiv auf den Restbuchwert). Sie ist unabhängig von der hier beschriebenen degressiven AfA nach Abs. 2 und folgt eigenen Regeln. Details finden Sie in unserem Ratgeber zur Gebäude-AfA.

FAQ

Häufige Fragen zur degressiven Abschreibung

Bei der degressiven Abschreibung wird ein fester Prozentsatz auf den jeweiligen Restbuchwert angewendet. Die Abschreibungsbeträge sind in den Anfangsjahren hoch und sinken dann progressiv. Im Unterschied zur linearen Methode, die jedes Jahr den gleichen Betrag abschreibt, liegt der Vorteil der degressiven AfA in der schnelleren steuerlichen Entlastung.

Durch das Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 – für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.03.2024 angeschafft wurden. Durch das Steuerfortentwicklungsgesetz ist die Regelung bis mindestens Ende 2028 verlängert worden.

Maximal 25 %, aber höchstens das 2,5-fache des linearen Satzes – es gilt der niedrigere Wert. Bei einer Nutzungsdauer von 6 Jahren greift der 25-%-Deckel, bei 20 Jahren Nutzungsdauer liegt der effektive Satz bei 12,5 % (2,5 × 5 %).

Sobald die lineare Rest-AfA (Restbuchwert ÷ verbleibende Nutzungsjahre) höher ist als die degressive AfA (Satz × Restbuchwert). Der AfA-Rechner berechnet den optimalen Wechselzeitpunkt automatisch.

Nein. Die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG ist nur für fabrikneue Wirtschaftsgüter zulässig. Für gebrauchte Wirtschaftsgüter steht ausschließlich die lineare AfA zur Verfügung – ggf. kombiniert mit der Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5, die auch für Gebrauchtes gilt.

Ja, grundsätzlich ist eine Kombination möglich. Die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG kann neben der degressiven AfA genutzt werden. In der Praxis ist allerdings sorgfältig zu prüfen, ob die Kombination tatsächlich vorteilhafter ist als eine der Methoden allein.

Für Gebäude gibt es eine eigene degressive Gebäude-AfA nach § 7 Abs. 5a EStG (5 % p. a.), die für Wohngebäude mit Baubeginn nach dem 30.09.2023 gilt. Diese ist unabhängig von der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter nach § 7 Abs. 2 EStG.

Weiterführende Rechner

Degressive AfA berechnen

Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Steuer-, Finanz- oder Rechtsberatung. Für die konkrete Umsetzung empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater. Trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Stand: Februar 2026.

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