Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind selbstständig nutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis 800 € netto. Für sie gilt ein Sofortabzugswahlrecht: Statt über die Nutzungsdauer abzuschreiben, können die Kosten im Anschaffungsjahr vollständig als Betriebsausgabe erfasst werden.

Die drei Wertgrenzen

Netto-AKBehandlungRechtsgrundlage
Bis 250 €Sofortaufwand (kein Inventarverzeichnis nötig)§ 6 Abs. 2 S. 4 EStG
250,01 – 800 €Wahlrecht: Sofortabzug ODER reguläre AfA ODER Sammelposten§ 6 Abs. 2 EStG
250,01 – 1.000 €Alternative: Sammelposten (5 Jahre pauschal)§ 6 Abs. 2a EStG

Sofortabzug vs. Sammelposten

Beim Sofortabzug werden die Kosten im Anschaffungsjahr vollständig abgezogen – maximale Sofortwirkung. Der Sammelposten fasst alle Wirtschaftsgüter zwischen 250 € und 1.000 € eines Jahres zusammen und schreibt sie pauschal über 5 Jahre mit 20 % pro Jahr ab. Die Entscheidung für den Sammelposten gilt einheitlich für alle Zugänge eines Wirtschaftsjahres.

Selbstständige Nutzbarkeit

Entscheidend ist, ob das Wirtschaftsgut eigenständig nutzbar ist. Ein Monitor ohne zugehörigen PC ist in der Regel nicht selbstständig nutzbar – und damit kein GWG. Ein Drucker mit eigenem Netzwerkanschluss hingegen schon. Computerperipherie, die nur zusammen mit einem PC funktioniert, bildet kein eigenständiges GWG.

GWG und Sonderabschreibung

Für GWG mit Sofortabzug ist die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 nicht relevant – das Wirtschaftsgut ist bereits vollständig abgeschrieben. Bei Wirtschaftsgütern knapp über 800 €, die regulär abgeschrieben werden, kann die Sonder-AfA aber angewendet werden. Details im Sonder-AfA-Rechner.

Die korrekte Nutzungsdauer für Wirtschaftsgüter, die nicht als GWG behandelt werden, finden Sie in der AfA-Tabelle.

FAQ

Häufige Fragen

Ein selbstständig nutzbares, bewegliches, abnutzbares Wirtschaftsgut des Anlagevermögens mit Netto-AK bis 800 €.

Sofortabzug: vollständiger Abzug im Anschaffungsjahr. Sammelposten: Zusammenfassung aller Zugänge 250–1.000 € eines Jahres, pauschal 20 % × 5 Jahre.

Für GWG über 250 € ja. Unter 250 € ist kein Verzeichnis erforderlich.

Netto (ohne Umsatzsteuer) für Vorsteuerabzugsberechtigte. Kleinunternehmer ohne Vorsteuerabzug rechnen brutto.

Weiterführend

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