Bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten vorab steuerlich abziehen. Berechnen Sie den IAB, die Steuerersparnis und die Auswirkung auf die spätere Abschreibung.
↓ IAB jetzt berechnen| Schritt | Jahr | Betrag | Steuerliche Wirkung |
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Der IAB ist eines der stärksten Instrumente zur Investitionsförderung kleiner und mittlerer Betriebe. Er erlaubt es, bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten eines beweglichen Wirtschaftsguts bereits vor der Anschaffung gewinnmindernd abzuziehen. Im Jahr der Investition wird der IAB aufgelöst und mindert die Anschaffungskosten.
| Kriterium | Regelung |
|---|---|
| Gewinngrenze | Max. 200.000 € (vor IAB-Abzug) |
| Höhe | Max. 50 % der voraussichtlichen AK |
| Höchstbetrag | Summe aller IAB: max. 200.000 € |
| Wirtschaftsgut | Beweglich, abnutzbar, Anlagevermögen |
| Nutzung | Mind. 90 % betrieblich |
| Investitionsfrist | Bis Ende des 3. Folgejahres |
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Vorab-Abzug von bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten – wirkt gewinnmindernd im Bildungsjahr, wird bei Anschaffung aufgelöst.
Max. 50 % der voraussichtlichen AK. Summe aller IAB max. 200.000 €. Gewinngrenze: 200.000 €.
Rückwirkende Auflösung im Bildungsjahr. Steuerbescheid wird geändert, Nachzahlungszinsen fallen an (0,15 % pro Monat seit 2022).
Ja. IAB mindert AK, auf die Restbasis zusätzlich bis 40 % Sonder-AfA möglich.
Ja, sofern Gewinngrenze eingehalten wird und Einkünfte aus selbständiger Arbeit ermittelt werden.
Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Steuer-, Finanz- oder Rechtsberatung. Für die konkrete Umsetzung empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater. Trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Stand: Februar 2026.
Wir beraten Sie persönlich zur Kombination von IAB, Sonder-AfA und regulärer Abschreibung.