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Immobilien-AfA-Rechner – Gebäudeabschreibung berechnen

AfA-Satz nach Baujahr, Kaufpreisaufteilung, Kaufnebenkosten und optionale Restnutzungsdauer – mit vollständigem Abschreibungsplan und Steuerersparnis.

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Immobilien-AfA-Rechner
Gebäudeabschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG · AfA-Satz nach Baujahr
Berechnen Sie die jährliche Gebäude-AfA inkl. Kaufpreisaufteilung, Kaufnebenkosten und optionalem Restnutzungsdauer-Gutachten. Der Rechner zeigt die Steuerersparnis und den vollständigen Abschreibungsplan.
Kaufpreis & Grundstück
%
Nicht abschreibbar (typisch: 15–40 %)
Für monatsanteilige AfA im Anschaffungsjahr
Kaufnebenkosten (optional)
%
Restnutzungsdauer-Gutachten (optional)
Jahre
Erhöht den AfA-Satz: z. B. 25 Jahre → 4,0 % p.a.
→ AfA-Satz: 4,00 % statt 2,00 %
Steuerersparnis (optional)
%
Jährliche Gebäude-AfA
AfA-Satz
Bemessungsgrundlage
Steuerersparnis / Jahr
Abschreibungsdauer
Abschreibungsplan (erste 10 Jahre)
JahrAfA (gesetzlich)SteuerersparnisKumulierte AfA
Hinweis: Unverbindliche Berechnung. Die Kaufpreisaufteilung muss gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden (BMF-Arbeitshilfe oder Gutachten). Keine Steuerberatung.
Grundlagen

Gebäude-AfA im Überblick

Die Abschreibung von Gebäuden unterscheidet sich grundlegend von der AfA beweglicher Wirtschaftsgüter. Während bei Maschinen oder Fahrzeugen die amtliche AfA-Tabelle die Nutzungsdauer vorgibt, sind die AfA-Sätze für Gebäude direkt im Gesetz festgelegt – in § 7 Abs. 4 EStG.

AfA-Sätze nach Baujahr

BaujahrAfA-Satz (linear)NutzungsdauerRechtsgrundlage
Vor 19252,5 %40 Jahre§ 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2b
1925 – 20222,0 %50 Jahre§ 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2a
Ab 20233,0 %33⅓ Jahre§ 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2a (neu)

Maßgeblich ist das Datum der Fertigstellung (Baujahr), nicht das Kaufdatum. Die Erhöhung auf 3,0 % für Neubauten ab 2023 wurde durch das Jahressteuergesetz 2022 eingeführt und gilt für alle Gebäude, die nach dem 31.12.2022 fertiggestellt werden.

Kaufpreisaufteilung

Nur der Gebäudeanteil des Kaufpreises ist abschreibbar – der Grundstücksanteil nicht. Die Aufteilung muss gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden. Das BMF stellt dafür eine Arbeitshilfe (Excel-Tool) bereit, die auf dem Sachwert- und Ertragswertverfahren basiert. In der Praxis liegen Grundstücksanteile typischerweise zwischen 15 % (ländlich) und 40 % (Innenstadtlagen). Ein zu niedriger Grundstücksanteil wird vom Finanzamt regelmäßig beanstandet.

Restnutzungsdauer-Gutachten

Wer eine kürzere Nutzungsdauer nachweisen kann als die gesetzliche Typisierung, profitiert von einem höheren AfA-Satz. Ein öffentlich bestellter Sachverständiger oder ein anerkannter Gutachter kann die tatsächliche Restnutzungsdauer des Gebäudes feststellen. Bei einem Altbau mit 25 Jahren Restnutzungsdauer steigt der AfA-Satz von 2,0 % auf 4,0 % – eine Verdopplung der jährlichen Abschreibung. Ein solches Gutachten kostet typischerweise 1.500–3.000 € und amortisiert sich oft innerhalb des ersten Jahres.

Ausführliche Informationen zu allen Aspekten der Gebäude-AfA finden Sie in unserem Ratgeber Gebäude-AfA.

FAQ

Häufige Fragen zur Immobilien-AfA

Der AfA-Satz hängt vom Baujahr ab: 2,5 % für Gebäude vor 1925, 2,0 % für 1925–2022 und 3,0 % für ab 2023. Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis abzüglich Grundstücksanteil und zzgl. anteiliger Kaufnebenkosten.

Die Aufteilung des Kaufpreises in Gebäude- und Grundstücksanteil. Nur der Gebäudeanteil ist abschreibbar. Das BMF stellt eine Arbeitshilfe bereit; alternativ kann ein Gutachten erstellt werden.

Oft ja. Bei einem Altbau kann die Restnutzungsdauer deutlich kürzer sein als die gesetzlichen 50 Jahre. Ein Gutachten kostet 1.500–3.000 € und kann den AfA-Satz verdoppeln. Die Amortisation erfolgt häufig im ersten Jahr.

Ja. Grunderwerbsteuer, Notar-/Grundbuchkosten und Maklerkosten, die auf den Gebäudeanteil entfallen, erhöhen die AfA-Bemessungsgrundlage. Die Aufteilung erfolgt im gleichen Verhältnis wie die Kaufpreisaufteilung.

Seit dem Wachstumschancengesetz gibt es nach § 7 Abs. 5a EStG eine degressive Gebäude-AfA von 5 % p.a. für Wohngebäude mit Baubeginn nach dem 30.09.2023. Der Satz wird auf den Restbuchwert angewendet; ein Wechsel zur linearen Methode ist möglich.

Weiterführend

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Steuer-, Finanz- oder Rechtsberatung. Für die konkrete Umsetzung empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater. Trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Stand: Februar 2026.

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