Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g Abs. 1 EStG ist eines der wirkungsvollsten Instrumente der Investitionsförderung in Deutschland. Er erlaubt kleinen und mittleren Betrieben, bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten eines beweglichen Wirtschaftsguts bereits vor der tatsächlichen Investition gewinnmindernd geltend zu machen.

Funktionsweise in drei Schritten

Schritt 1 – Bildung: Im Bildungsjahr zieht der Steuerpflichtige bis zu 50 % der voraussichtlichen Netto-Anschaffungskosten außerbilanziell vom Gewinn ab. Die Investition muss noch nicht getätigt sein – eine Investitionsabsicht genügt. Seit 2020 ist keine Benennung des konkreten Wirtschaftsguts mehr erforderlich.

Schritt 2 – Anschaffung und Auflösung: Im Jahr der tatsächlichen Anschaffung wird der IAB aufgelöst. Er mindert die Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts, was die Bemessungsgrundlage für die laufende AfA reduziert. Gleichzeitig wird der IAB-Betrag dem Gewinn wieder hinzugerechnet – per Saldo neutral, aber die AfA-Basis ist dauerhaft gemindert.

Schritt 3 – Laufende Abschreibung: Das Wirtschaftsgut wird auf Basis der geminderten Anschaffungskosten regulär abgeschrieben (linear oder degressiv). Zusätzlich kann die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 auf die geminderte Basis angewendet werden.

Voraussetzungen im Detail

KriteriumAnforderung
GewinngrenzeMax. 200.000 € Gewinn vor IAB (alle Einkunftsarten)
Höhe des IABMax. 50 % der voraussichtlichen AK (netto)
GesamtvolumenSumme aller bestehenden IAB: max. 200.000 €
WirtschaftsgutNeu oder gebraucht, beweglich, abnutzbar, Anlagevermögen
Betriebliche NutzungMind. 90 % betrieblich im Jahr der Anschaffung und Folgejahr
VerbleibInländische Betriebsstätte
InvestitionsfristBis Ende des 3. auf die Bildung folgenden Wirtschaftsjahres

Investitionsfrist und Nichtinvestition

Die Investitionsfrist beträgt drei Jahre nach dem Bildungsjahr. Ein 2026 gebildeter IAB muss spätestens bis zum 31.12.2029 durch eine Anschaffung gedeckt sein. Wird die Frist versäumt, erfolgt eine rückwirkende Gewinnkorrektur im Bildungsjahr. Der Steuerbescheid wird nach § 7g Abs. 3 geändert, und es fallen Nachzahlungszinsen an – seit 2022 in Höhe von 0,15 % pro Monat (vorher 0,5 %).

Kombination mit Sonderabschreibung

IAB und Sonder-AfA (§ 7g Abs. 5) bilden ein Tandem: Der IAB wirkt vor der Anschaffung, die Sonder-AfA nach der Anschaffung. Die Sonder-AfA wird auf die durch den IAB geminderten Anschaffungskosten berechnet. Berechnen Sie die Kombination im Sonder-AfA-Rechner oder direkt im IAB-Rechner.

Typische Anwendungsfälle

Der IAB wird häufig bei Photovoltaikanlagen, Maschinen, Fahrzeugen und IT-Ausstattung genutzt. Besonders bei PV-Investitionen mit langer Planungsphase kann der IAB die Steuerlast im Planungsjahr signifikant senken – Details im PV-Ratgeber.

FAQ

Häufige Fragen

Rückwirkende Auflösung im Bildungsjahr, Änderung des Steuerbescheids und Nachzahlungszinsen (0,15 % pro Monat seit 2022).

Seit 2020 nicht mehr. Es genügt die Angabe der voraussichtlichen AK und die Investitionsabsicht.

Ja. Der IAB wird auf Ebene der Gesellschaft gebildet und wirkt sich über die einheitliche Gewinnfeststellung bei den Gesellschaftern aus.

Eine Rücklage nach § 6b EStG ist kein IAB, sondern ein eigenständiges Instrument für Veräußerungsgewinne. IAB und § 6b können aber für verschiedene Wirtschaftsgüter parallel genutzt werden.

Weiterführend

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Steuer-, Finanz- oder Rechtsberatung. Für die konkrete Umsetzung empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater. Trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Stand: Februar 2026.

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