Seit 2023 ist die Sonder-AfA nach § 7b EStG an energetische Mindeststandards geknüpft: Neubauten müssen den KfW-Effizienzhaus-40-Standard erreichen und das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) tragen. Dieses Kapitel erklärt die technischen Anforderungen, den Zertifizierungsprozess und die Kosten.
KfW-Effizienzhaus 40
Der KfW-40-Standard bedeutet, dass das Gebäude nur 40 % des Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) benötigt. In der Praxis erfordert das eine hochwertige Gebäudehülle (U-Werte Außenwand ≤ 0,15 W/m²K, Fenster ≤ 0,80 W/m²K), eine Wärmerückgewinnung in der Lüftungsanlage (≥ 80 %), eine Wärmepumpe oder gleichwertiges erneuerbares Heizsystem und minimale Wärmebrücken (Nachweis per Berechnung).
QNG – Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude
Das QNG-Siegel geht über reine Energieeffizienz hinaus und bewertet die Nachhaltigkeit in sechs Kategorien: Umweltwirkung (Treibhauspotential, Ressourcenverbrauch), Ressourceninanspruchnahme, Schadstoffvermeidung in Baumaterialien, Barrierefreiheit, Komfort und Gesundheit sowie Lebenszykluskosten. Die Zertifizierung erfolgt durch akkreditierte Stellen (DGNB, NaWoh, BiRN) und erfordert eine Nachhaltigkeitsbewertung durch einen zugelassenen Auditor.
Kosten und Aufwand
Die Mehrkosten für KfW 40 + QNG gegenüber dem GEG-Standard liegen erfahrungsgemäß bei 8–15 % der Herstellungskosten. Darin enthalten sind bauliche Mehrkosten (hochwertigere Dämmung, Lüftungsanlage, Wärmepumpe), Planungskosten (Energieberater, Nachhaltigkeitsauditor) und Zertifizierungsgebühren (ca. 5.000–15.000 € je nach Projektgröße). Diese Mehrkosten werden durch die § 7b Sonder-AfA und die KfW-Förderung (Programm 297/298) teilweise oder vollständig kompensiert.
Relevanz für die § 7b Sonder-AfA
Ohne KfW 40 + QNG ist die § 7b Sonder-AfA für Bauanträge ab 2023 nicht nutzbar. Die Baukostenobergrenze (5.200 €/m²) und die Bemessungsgrundlage (4.000 €/m²) gelten unverändert. Berechnen Sie die steuerliche Wirkung im Neubau-AfA-Rechner.