Die lineare Abschreibung ist die Standardmethode der planmäßigen Abschreibung in Deutschland. Sie verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts gleichmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Für die meisten Unternehmen und Freiberufler ist sie der Normalfall – und zugleich der Ausgangspunkt, von dem aus Sondermethoden wie die degressive AfA oder die Sonderabschreibung abgrenzt werden.

Formel und Berechnung

Die Berechnung ist denkbar einfach: Jährliche AfA = Anschaffungskosten (netto) ÷ Nutzungsdauer (Jahre). Der AfA-Satz ergibt sich als 100 % ÷ Nutzungsdauer. Bei einer Nutzungsdauer von 10 Jahren beträgt der lineare AfA-Satz 10 %, bei 6 Jahren 16,67 %.

Pro-rata-temporis

Im Anschaffungsjahr wird die AfA zeitanteilig berechnet – monatsgenau ab dem Monat der Anschaffung. Ein im April angeschafftes Wirtschaftsgut erhält im ersten Jahr 9/12 der Jahres-AfA. Im letzten Jahr wird der verbleibende Anteil abgeschrieben.

Rechenbeispiel

PositionWert
Anschaffungskosten (netto)60.000 €
Nutzungsdauer6 Jahre (Pkw)
Jährliche AfA10.000 €
AfA-Satz16,67 %
Anschaffung April → Jahr 1 (9 Monate)7.500 €

Buchung der linearen AfA

Die Buchung erfolgt als Aufwand: Abschreibungen auf Sachanlagen (Konto 4830/6220) an das jeweilige Anlagekonto. In der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) wird die AfA direkt als Betriebsausgabe erfasst.

Abgrenzung zur degressiven Methode

Bei der linearen AfA bleibt der jährliche Betrag konstant, bei der degressiven AfA sinkt er jedes Jahr. Die Gesamtabschreibung über die Nutzungsdauer ist identisch – nur die zeitliche Verteilung unterscheidet sich. Details im Ratgeber zur degressiven AfA.

Berechnen Sie beide Methoden im direkten Vergleich mit dem AfA-Rechner. Die korrekten Nutzungsdauern finden Sie in der AfA-Tabelle.

FAQ

Häufige Fragen

Gleichmäßige Verteilung der Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer. Jedes Jahr der gleiche Betrag.

Anschaffungskosten (netto) geteilt durch Nutzungsdauer in Jahren. Beispiel: 60.000 € ÷ 6 Jahre = 10.000 € p. a.

Zeitanteilige Berechnung im An- und Abschaffungsjahr. Anschaffung im April = 9/12 der Jahres-AfA im ersten Jahr.

Bei erwarteten Verlusten in den Anfangsjahren, bei gebrauchten Wirtschaftsgütern (degressive AfA nicht zulässig) oder bei sehr langen Nutzungsdauern.

Weiterführend

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Steuer-, Finanz- oder Rechtsberatung. Für die konkrete Umsetzung empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater. Trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Stand: Februar 2026.

Lineare AfA verstanden – nächster Schritt?

Bei Sachwertinvestments wie Photovoltaikanlagen lässt sich die lineare AfA mit IAB und Sonder-AfA kombinieren. Ohana Invest berät Sie zu konkreten Möglichkeiten.