Jede Abschreibung beginnt mit derselben Frage: Wie hoch sind die Anschaffungskosten? Sie sind die Bemessungsgrundlage der AfA, die Bewertungsobergrenze in der Bilanz, und jeder Fehler bei ihrer Ermittlung wirkt über die gesamte Nutzungsdauer nach. Die gute Nachricht: Das Berechnungsschema ist klar geregelt und in zwei Minuten angewendet.
Anschaffungskosten-Rechner
Schema nach § 255 Abs. 1 HGB. Vorsteuerabzugsberechtigte rechnen netto; Finanzierungskosten gehören nicht zu den Anschaffungskosten. Keine Steuerberatung.
Die Definition nach § 255 Abs. 1 HGB
Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Gegenstand einzeln zugeordnet werden können. Diese Definition gilt über § 6 EStG auch steuerlich, und zwar sowohl für Unternehmen als auch für Vermieter bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Drei Merkmale stecken darin: Es muss ein Erwerb vorliegen (der Gegenstand existiert bereits, sonst sind es Herstellungskosten), die Betriebsbereitschaft zählt mit (Montage, Fundament, Installation), und nur Einzelkosten sind einzubeziehen, keine Gemeinkosten wie etwa die eigene Einkaufsabteilung.
Das Berechnungsschema
| Position | Beispiele | |
|---|---|---|
| Anschaffungspreis (netto bei Vorsteuerabzug) | Rechnungspreis des Wirtschaftsguts | |
| − | Anschaffungspreisminderungen | Rabatte, Skonti, einzeln zurechenbare Nachlässe |
| + | Anschaffungsnebenkosten | Transport, Zoll, Montage und Fundament; bei Immobilien Grunderwerbsteuer, Notar-/Grundbuchkosten, Maklerprovision |
| + | Nachträgliche Anschaffungskosten | Erschließungsbeiträge, nachträgliche Kaufpreiserhöhungen, nachgerüstetes Zubehör |
| = | Anschaffungskosten (AfA-Bemessungsgrundlage) |
Beispiel: Eine GmbH kauft eine Maschine mit Listenpreis 100.000 € netto und handelt 10 % Rabatt aus. Für Transport und Montage berechnet ein Dienstleister 2.000 € netto. Die Anschaffungskosten betragen 100.000 − 10.000 + 2.000 = 92.000 €, und genau dieser Betrag ist die Basis für die Abschreibung, die der AfA-Rechner daraus erstellt.
Was nicht dazugehört
Drei Positionen werden in der Praxis am häufigsten falsch zugeordnet. Die abziehbare Vorsteuer ist kein Kostenbestandteil (§ 9b EStG); nur wer nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, etwa als Kleinunternehmer oder Arzt, rechnet brutto. Finanzierungskosten wie Kreditzinsen und Bearbeitungsgebühren sind keine Anschaffungskosten, sondern sofort abzugsfähiger Aufwand beziehungsweise Werbungskosten, was für Sie sogar vorteilhaft ist, weil sie sofort statt über Jahrzehnte wirken. Und laufende Betriebskosten nach der Anschaffung (Wartung, Versicherung, Verbrauchsmaterial) sind gewöhnlicher Aufwand.
Sonderfall Immobilien: Aufteilung und 15-%-Grenze
Beim Immobilienkauf entstehen zwei Besonderheiten. Erstens sind die Erwerbsnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Makler) zwar Anschaffungskosten, aber nur der Gebäudeanteil davon ist abschreibbar; die Aufteilung übernimmt die Kaufpreisaufteilung. Zweitens droht die 15-%-Grenze des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG: Übersteigen Instandsetzungs- und Modernisierungskosten innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf 15 % der Gebäude-Anschaffungskosten (netto), werden sie zu anschaffungsnahen Herstellungskosten umqualifiziert und müssen über die Gebäude-Nutzungsdauer abgeschrieben werden, statt sofort abziehbar zu sein. Wer kurz nach dem Kauf größer renovieren will, sollte diese Schwelle mit dem Steuerberater im Blick behalten.
Abgrenzung zu Herstellungskosten
Wird ein Vermögensgegenstand nicht erworben, sondern selbst geschaffen, erweitert oder über seinen ursprünglichen Zustand hinaus wesentlich verbessert, liegen Herstellungskosten vor (§ 255 Abs. 2 HGB). Der praktische Unterschied: In Herstellungskosten fließen neben Einzelkosten auch angemessene Gemeinkostenanteile ein. Für die Abschreibung gilt danach dasselbe Prinzip, abgeschrieben wird die Summe aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle.