Jede Abschreibung beginnt mit derselben Frage: Wie hoch sind die Anschaffungskosten? Sie sind die Bemessungsgrundlage der AfA, die Bewertungsobergrenze in der Bilanz, und jeder Fehler bei ihrer Ermittlung wirkt über die gesamte Nutzungsdauer nach. Die gute Nachricht: Das Berechnungsschema ist klar geregelt und in zwei Minuten angewendet.

Anschaffungskosten-Rechner

Schema nach § 255 Abs. 1 HGB. Vorsteuerabzugsberechtigte rechnen netto; Finanzierungskosten gehören nicht zu den Anschaffungskosten. Keine Steuerberatung.

Die Definition nach § 255 Abs. 1 HGB

Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Gegenstand einzeln zugeordnet werden können. Diese Definition gilt über § 6 EStG auch steuerlich, und zwar sowohl für Unternehmen als auch für Vermieter bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Drei Merkmale stecken darin: Es muss ein Erwerb vorliegen (der Gegenstand existiert bereits, sonst sind es Herstellungskosten), die Betriebsbereitschaft zählt mit (Montage, Fundament, Installation), und nur Einzelkosten sind einzubeziehen, keine Gemeinkosten wie etwa die eigene Einkaufsabteilung.

Das Berechnungsschema

PositionBeispiele
Anschaffungspreis (netto bei Vorsteuerabzug)Rechnungspreis des Wirtschaftsguts
AnschaffungspreisminderungenRabatte, Skonti, einzeln zurechenbare Nachlässe
+AnschaffungsnebenkostenTransport, Zoll, Montage und Fundament; bei Immobilien Grunderwerbsteuer, Notar-/Grundbuchkosten, Maklerprovision
+Nachträgliche AnschaffungskostenErschließungsbeiträge, nachträgliche Kaufpreiserhöhungen, nachgerüstetes Zubehör
=Anschaffungskosten (AfA-Bemessungsgrundlage)

Beispiel: Eine GmbH kauft eine Maschine mit Listenpreis 100.000 € netto und handelt 10 % Rabatt aus. Für Transport und Montage berechnet ein Dienstleister 2.000 € netto. Die Anschaffungskosten betragen 100.000 − 10.000 + 2.000 = 92.000 €, und genau dieser Betrag ist die Basis für die Abschreibung, die der AfA-Rechner daraus erstellt.

Was nicht dazugehört

Drei Positionen werden in der Praxis am häufigsten falsch zugeordnet. Die abziehbare Vorsteuer ist kein Kostenbestandteil (§ 9b EStG); nur wer nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, etwa als Kleinunternehmer oder Arzt, rechnet brutto. Finanzierungskosten wie Kreditzinsen und Bearbeitungsgebühren sind keine Anschaffungskosten, sondern sofort abzugsfähiger Aufwand beziehungsweise Werbungskosten, was für Sie sogar vorteilhaft ist, weil sie sofort statt über Jahrzehnte wirken. Und laufende Betriebskosten nach der Anschaffung (Wartung, Versicherung, Verbrauchsmaterial) sind gewöhnlicher Aufwand.

Sonderfall Immobilien: Aufteilung und 15-%-Grenze

Beim Immobilienkauf entstehen zwei Besonderheiten. Erstens sind die Erwerbsnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Makler) zwar Anschaffungskosten, aber nur der Gebäudeanteil davon ist abschreibbar; die Aufteilung übernimmt die Kaufpreisaufteilung. Zweitens droht die 15-%-Grenze des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG: Übersteigen Instandsetzungs- und Modernisierungskosten innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf 15 % der Gebäude-Anschaffungskosten (netto), werden sie zu anschaffungsnahen Herstellungskosten umqualifiziert und müssen über die Gebäude-Nutzungsdauer abgeschrieben werden, statt sofort abziehbar zu sein. Wer kurz nach dem Kauf größer renovieren will, sollte diese Schwelle mit dem Steuerberater im Blick behalten.

Abgrenzung zu Herstellungskosten

Wird ein Vermögensgegenstand nicht erworben, sondern selbst geschaffen, erweitert oder über seinen ursprünglichen Zustand hinaus wesentlich verbessert, liegen Herstellungskosten vor (§ 255 Abs. 2 HGB). Der praktische Unterschied: In Herstellungskosten fließen neben Einzelkosten auch angemessene Gemeinkostenanteile ein. Für die Abschreibung gilt danach dasselbe Prinzip, abgeschrieben wird die Summe aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle.

FAQ

Häufige Fragen

Anschaffungspreis plus einzeln zurechenbare Nebenkosten (Transport, Montage, Notar, Grunderwerbsteuer) plus nachträgliche Anschaffungskosten, minus Rabatte und Skonti (§ 255 Abs. 1 HGB).

Nur ohne Vorsteuerabzug (z. B. Kleinunternehmer). Vorsteuerabzugsberechtigte rechnen netto (§ 9b EStG).

Nein. Kreditzinsen und Gebühren sind sofort abzugsfähiger Aufwand bzw. Werbungskosten, keine Anschaffungskosten.

Aufwendungen nach dem Erwerb mit sachlichem Bezug zur Anschaffung, etwa Erschließungsbeiträge oder nachgerüstetes Zubehör. Sie erhöhen die AfA-Bemessungsgrundlage.

Sie sind Bemessungsgrundlage jeder Abschreibung und Bewertungsobergrenze in der Bilanz; Fehler wirken über die gesamte Nutzungsdauer nach.

Weiterführend

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Steuer-, Finanz- oder Rechtsberatung. Für die konkrete Umsetzung empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater. Trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Stand: Juli 2026.