Mit dem im Juli 2025 verkündeten Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm, in der Wirtschaftspresse als Investitionsbooster bekannt, hat der Gesetzgeber die Abschreibungsbedingungen für Unternehmen deutlich verbessert. Das Ziel: Investitionen vorziehen, Liquidität stärken, Standort beleben. Für Sie als Unternehmer oder Selbstständigen heißt das konkret: Wer zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 investiert, schreibt erheblich schneller ab als davor und danach.

Die drei Bausteine des Investitionsboosters

1. Degressive AfA mit 30 % vom Restbuchwert

Kernstück ist die Rückkehr der degressiven Abschreibung in ihrer bislang stärksten Form: bis zu 30 % pro Jahr vom jeweiligen Restbuchwert, höchstens das Dreifache des linearen Satzes (§ 7 Abs. 2 EStG). Begünstigt sind bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2027 angeschafft oder hergestellt werden, und zwar unabhängig davon, ob neu oder gebraucht. Zum Vergleich: Das Wachstumschancengesetz erlaubte 2024 nur 20 % und das Zweifache, im ersten Halbjahr 2025 gab es gar keine degressive AfA.

Ein Rechenbeispiel: Eine Maschine für 100.000 € netto mit 8 Jahren Nutzungsdauer bringt linear 12.500 € Abschreibung pro Jahr. Degressiv sind es im ersten Jahr 30.000 €, im zweiten 21.000 €, im dritten 14.700 €. Nach drei Jahren sind degressiv bereits 65,7 % der Kosten abgeschrieben, linear erst 37,5 %. Der spätere einmalige Wechsel zur linearen Methode holt den Rest optimal heraus; unser AfA-Rechner ermittelt den besten Wechselzeitpunkt automatisch und stellt beide Methoden im direkten Vergleich gegenüber.

2. Die 75-%-Abschreibung für elektrische Firmenfahrzeuge

Für neu angeschaffte, rein elektrische Fahrzeuge des Betriebsvermögens gilt eine eigene, arithmetisch-degressive Staffel: 75 % der Anschaffungskosten im ersten Jahr, danach 10, 5, 5, 3 und 2 % in den Folgejahren. Ein E-Transporter für 60.000 € netto bringt damit allein im Anschaffungsjahr 45.000 € Abschreibungsvolumen. Flankierend wurde die Bruttolistenpreis-Grenze für die günstige 0,25-%-Dienstwagenversteuerung von 70.000 € auf 100.000 € angehoben. Wie sich das auf die Privatnutzungs-Versteuerung auswirkt, rechnet der 1-%-Regelung-Rechner durch, die Abschreibungsdetails stehen im Ratgeber Firmenwagen-AfA.

3. Sinkende Körperschaftsteuer ab 2028

Dritter Baustein ist die schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer von 15 % auf 10 % zwischen 2028 und 2032. Für Kapitalgesellschaften entsteht daraus ein interessanter Timing-Effekt: Abschreibungen wirken in den Hochsteuerjahren bis 2027 stärker als danach. Wer jetzt degressiv abschreibt, verlagert Aufwand genau in die Jahre mit dem höchsten Steuersatz.

Für wen lohnt sich der Investitionsbooster besonders?

Am stärksten profitieren Unternehmen und Selbstständige mit hoher aktueller Steuerlast und ohnehin geplanten Investitionen: Das Vorziehen einer für 2028 geplanten Anschaffung auf 2027 kann die Abschreibung der ersten Jahre mehr als verdoppeln. Interessant ist die Regelung auch für Investoren in Photovoltaik-Freiflächenanlagen: Bei 20 Jahren Nutzungsdauer beträgt der degressive Satz das Dreifache des linearen, also effektiv 15 % pro Jahr, kombinierbar mit Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g.

Kombination mit IAB und Sonder-AfA

Der Investitionsbooster ersetzt die bestehenden § 7g-Instrumente nicht, er ergänzt sie. Bei Erfüllung der Voraussetzungen (Gewinn bis 200.000 € im Bildungsjahr, mindestens 90 % betriebliche Nutzung) lassen sich drei Ebenen stapeln: Der Investitionsabzugsbetrag zieht bis zu 50 % der geplanten Kosten als Gewinnminderung in ein früheres Jahr vor, die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 bringt weitere 40 % auf die geminderte Bemessungsgrundlage, und die degressive AfA läuft auf dem Rest. In Summe kann so ein sehr großer Teil der Investition bereits um den Anschaffungszeitpunkt herum steuerwirksam werden. Wie viel genau, hängt vom Einzelfall ab und gehört in die Abstimmung mit dem Steuerberater; die Größenordnung liefert der Sonder-AfA-Rechner.

Fristen und Fallstricke

Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Anschaffung, also der Lieferung beziehungsweise Erlangung der Verfügungsmacht, nicht die Bestellung und nicht die Bezahlung. Wer den Booster nutzen will, sollte Lieferzeiten einplanen: Eine Ende 2027 bestellte Maschine, die erst im Januar 2028 geliefert wird, fällt aus der Begünstigung. Für Gebäude gilt die 30-%-Regel nicht; dort existiert mit der degressiven 5-%-AfA für den Wohnungsneubau eine eigene Vorschrift (siehe Gebäude-AfA). Und wie immer gilt: Die degressive Methode will gerechnet sein, denn bei kurzen Nutzungsdauern oder erwartbar steigenden Gewinnen kann die lineare AfA im Gesamtbild die bessere Wahl bleiben.

FAQ

Häufige Fragen

Das im Juli 2025 verkündete Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm. Kernstück ist die degressive AfA von bis zu 30 % (maximal das Dreifache des linearen Satzes) für bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffung zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2027.

Für neue und gebrauchte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, etwa Maschinen, Fahrzeuge, Betriebsausstattung oder Photovoltaikanlagen. Nicht begünstigt sind Gebäude und immaterielle Wirtschaftsgüter.

75 % im Anschaffungsjahr, danach 10, 5, 5, 3 und 2 % (arithmetisch-degressiv), für neue rein elektrische Betriebsfahrzeuge. Die Grenze für die 0,25-%-Dienstwagenversteuerung stieg zugleich auf 100.000 € Bruttolistenpreis.

Ja. IAB (bis 50 % vorab als Gewinnminderung), Sonder-AfA nach § 7g Abs. 5 (40 %) und die degressive 30-%-AfA sind bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen kombinierbar.

Die 30-%-AfA gilt für Anschaffungen bis zum 31.12.2027. Entscheidend ist die Lieferung bzw. Fertigstellung bis zu diesem Datum, nicht die Bestellung.

Weiterführend

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Steuer-, Finanz- oder Rechtsberatung. Für die konkrete Umsetzung empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater. Trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Stand: Juli 2026.